Vereinssatzung

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes München eingetragen. VR 11635
Er ist gemeinnützig im Sinne des §3; 51 ff. Abgabenordnung durch Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und gehört damit zu den steuerbefreiten Körperschaften.

Die Satzung als PDF-Download: Satzung Vitalia e. V.

1 – Name, Sitz, Tätigkeitsbereich, Geschäftsjahr

1) Der Verein führt den Namen „Vitalia – Freunde natürlichen Lebens e.V.“, als Kurzbezeichnung „Vitalia e.V.“ und ist im Vereinsregister in München eingetragen.
2) Der Sitz des Vereins ist München
3) Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Deutschland, im Besonderen auf das Land Bayern
4) Der Verein ist überparteilich und religiös neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
5) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2 – Vereinszweck

1) Der Verein will die naturgemäße Lebens- und Heilweise verbreiten und wegen ihrer gesundheitlichen, sozialen, ethischen, kuturellen und volkswirtschaftlichen Bedeutung in allen Bevölkerungskreisen praktische Verbreitung finden.
2) Der Verein fördert die Volksgesundheit im Sinne einer echten Gesundheitsvorsorge mit naturgemäßen Mitteln und Methoden durch folgende Aktivitäten
– Information und Aufklärung über erhaltende und vorbeugende Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele
– Praktische Anwedungsmöglichkeiten auf den Gebieten der Vollwerternährung, der Heilpflanzenkunde, der  Naturheilkunde, der Homöopathie und anderer Naturheilverfahren, des naturgemäßen Land- und Gartenbaus, der Baubiologie und Radiästhesie, des Umweltschutzes und einer bewußten natürlichen Lebensweise.
– Informationen über Beschaffung, Vertrieb und Herstellung von Naturheilmitteln, naturbelassenen Lebensmitteln und Waren sowie Gesundheits- und Erholungsreisen.
– Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen, Fahrten, Gesundheitswochen, Wettbewerben, Anlegen von Kräutergärten, Veröffentlichungen in Wort und Bild, Herausgabe verschiedener Druckschriften, periodisch erscheindende Druckschriften, auch im Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die denselben Zweck verfolgen, außerdem Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit Firmen, Medien, Organisationen und Behörden.
– Der Verein pflegt Kontakt zu Ärzten, Heilpraktikern und sonstigen Fachleuten, die sich für eine naturgemäße Heilungsmethode einsetzten und praktizieren, ferner zu Vereinen und Organisationen, die den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgen.
3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


3 – Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

1) Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind: Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden und Zuschüsse
2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
4) Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückvergütet.

4 – Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder ab dem 18. Lebensjahr werden, Minderjährige nur mit

Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluß oder Tod.

a) Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten (30.9.) zum Ende eines Kalenderjahres dem Vorstand gegenüber zu erklären.

b) Die Streichung durch den Vorstand ist zulässig, wenn ein Mitglied seinen Jahresbeitrag in den ersten zwei  Monaten des Jahres nicht bezahlt hat und trotz zweimaliger Mahung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der zweiten Mahnung den rückständigen Betrag und die Mahnkosten begleicht.

c) Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung oder den Sinn und Zweck des Vereins verstößt.
– mit Zustellung des Vorstandbeschlusses ruhen die Rechte des Mitglieds.
– der begründete Widerspruch ist schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Zustellungsdatum beim Vorsitzenden des Beirats einzureichen.
– Der Beirat entscheidet als Schiedsauschuß innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Widerspruchs unter Anhörung des Vorstands und des Mitglieds.
– Die Entscheidung des Schiedsausschusses ist vereinsintern rechtsgültig.


5 – Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Vereinsbeitrages legt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden  Mitglieder fest. – Änderungen gelten frühestens für das auf die Mitgliederversammlung folgende Kalenderjahr.- Umlagen bedürfen der Zustimmung einer Mehrheit von dreiviertel der Mitglieder der Mitgliederversammlung.Der Vorstand kann bei Bedarf Beitragsermäßigung gewähren.

6 – Organe des Vereines

Die Organe des Vereines sind:1.) Die Mitgliederversammlung
2.) Der Vorstand
3.) Der Beirat
4.) Kassenwart

7 – Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre im letzten Quartal statt und ist vom Vorstand unter Zusendung der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einzuberufen.

– Auf schriftliches Verlangen von 25 von Hundert der Mitglieder muß der Vorstand schriftlich innerhalb von 4 Wochen eine Ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Den Bericht des Vorsitzenden, des Kassiers und der Kassenprüfer entgegenzunehmen.

Entlastung des Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes auf 2 Jahre.

Wahl des Beirates auf 2 Jahre.

Beschlußfassung über Anträge, Satzungsänderungen sowie Auflösung des Vereins.

Festsetzung der Beitragshöhe und etwaiger notwendiger Umlagen.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der erschienenen Zahl der Mitglieder und

stets beschlußfähig.

8 – Vorstand

1.) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
2.) Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Vorstandsbeschlüsse können nur einstimmig gefaßt werden, beide Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
3.) Der Vorstand handelt im Sinne der Satzung und führt Beschlüsse der Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit dem Beirat durch.
4.) Der Erste Vorsitzende lädt zu Sitzungen ein und führt den Vorsitz, im Verhinderungsfall der zweite Vorsitzende.
5.) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten 1. Vorstandes im Amt.


9 – Beirat

Der Beirat besteht aus drei bis acht Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.

Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Belangen, die dem Vereinszweck dienen, zu beraten und zu unterstützen; er stellt den Schriftführer, den Kassier, 2 Kassenprüfer und fungiert im Bedarfsfall als Schiedsausschuß.

Der Beirat wählt aus seinen Reihen mit dem Vorstand zusammen einen Beiratsvorsitzenden und Stellvertreter, den Schriftführer, den Kassier und zwei Kassenprüfer.


10 – Wahlen und Abstimmungen

1.) Soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, entscheidet bei Wahlen und Abstimmungen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder
2.) Bei Stimmengleichheit bei Wahlen wird die Wahl wiederholt; ergibt sich auch dann noch keine Mehrheit, entscheidet das Los.
3.) Bei Anträgen gilt der Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt.


11 – Auflösung des Vereins

1.) Dle Auflösung des Vereins kann durch eine Mitgliederversammlung mit mindestens 75 von Hundert der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
2.) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand in Verbindung mit dem Finanzamt.
3.) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine begünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Verbreitung natürlicher Heilmethoden.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 4. Dezember 1985 in München,
Kolpinghaus, Adolf-Kollping-Str. 1 – Familienstube, München.

 

Vorstand: 1. Vorsitzende Margot Zimmer. 2. Vorsitzende Violetta Meier

Margot Zimmer:
Seit vielen Jahren bin ich mit bei den Kräuterführungen. Die Bedeutung der
Wildkräuter und deren Verwendung habe ich bei Sepp Ott kennengelernt, die mit
wahren Geschichten verbunden, in meiner Erinnerung sind.
Mit Freude gebe ich im VITALIA-Verein als Vorstand, alles an interessierte weiter.
Ich bin ärztliche geprüfte Gesundheits- und Ernährungsberaterin und verkaufe
basische Gesichts- und Körperpflegeprodukte, die ohne schädliche Inhaltsstoffe sind.
Vor mehr als 25 Jahren (1988) habe ich ein Massage-Instrument entwickelt, zur
Mikrozirkulation für Haut und Körper. Die Hautpunktur-Massage ist die natürliche
Regulation über die Hautsensoren für den gesamten Körper!
Mein Hobby Körperpflege ist Beruf geworden in Verbindung mit der Breuß-Massage,
Honig-Massage und Hautpunktur-Massage.
info(at)bodylifestyle.de

 

Unsere Vereinsarbeit möchte ihren Beitrag dazu leisten, um Aufklärung und persönlichen Nutzen zu verbinden.

Jede Unterstützung ist willkommen. Melden Sie sich als Referent, Kräuterpädagoge, Ausflugsorganisator, oder kommen Sie einfach zu unseren Veranstaltungen!